Allgemeine Geschäftsbedingungen Garten- und Landschaftsbau Kay Reinert (AGB)
- Grundsatz
- Sämtliche gärtnerischen Arbeiten werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen
Qualitäts-Grundsätzen des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Bonn, ausgeführt.
- Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der jeweils für die
Fläche etwa geltenden Verordnung (z.B. Friedhofsordnung), nach fachlichen Grundsätzen und - wenn nicht andere ausdrücklich vereinbart - nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem
pflichtgemäßen Ermessen des Landschaftsgärtners.
- Ausführung und Leistungsbeschreibung
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von dem Auftraggeber der Gärtnerei,
nachstehend Auftragnehmer genannt, in Auftrag gegebenen Arbeiten, die zu den Leistungen gemäß Ziff. 2.2 gehören.
- Die gärtnerischen Arbeiten des Auftragnehmers umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, das Ausführen von
Pflasterarbeiten, Einfassungen, Sandsteinmauerwerk, dauerelastische Verfugungen, Maurer- und Betonarbeiten jeglicher Art, Gestaltung von Teichen und Teichbau, Sichtmauerwerk und
Klinkerarbeiten.
- Leistungen und Lieferungen
- Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.
- Die gärtnerische Pflege umfasst: Säubern und Abräumen der Flächen; Freihalten von Unkraut; Schnitt der Pflanzen nach
fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.
- Herstellung und Lieferung von Blumensträußen und Gebinden erfolgen mit jahreszeitlich vorhandenen Blumen und
gärtnerischen Materialien nach fachlichen Gesichtspunkten.
- Jahreszeitliche Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung
und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.
- Zahlungsbedingungen
- Der Auftraggeber zahlt bei Beginn der Ausführung eine Anzahlungs-Rechnung die vereinbart wird. Genauso können
Abschlags und End-Rechnungen vereinbart werden.
- Die Zahlung für die Leistungen des Auftragnehmers erfolgt durch Überweisung auf das Geschäftskonto was angegeben
ist.
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat laut Rechnung, ohne Skonto- und Portoabzug zu erfolgen. Kommt der Auftraggeber
in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Nachweis eines höheren
Verzugsschadens kann auch dieser geltend gemacht werden.
- Die Rechnung kann nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden.
- Bei Verzug mit seiner Zahlungspflicht wird eine Nachfrist von einer Woche gesetzt mit der Erklärung, dass er bei
Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist seine Leistungen einstelle und vom Vertrag zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; der Anspruch auf
Erfüllung ist ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer behält sich eventuelle Preisänderungen vor. Im Fall der Preiserhöhung steht dem Auftraggeber das
Recht zu, dieser innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung durch den Auftragnehmer zu widersprechen. Andernfalls gilt die Preiserhöhung als genehmigt.
- Gewährleistung
- Eine Gewähr für das Anwachsen kann nur übernommen werden, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag die Pflege
beauftragt wird.
- Mängelrügen sind unverzüglich an den Gärtner zu richten.
- Liegt ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Ersatzlieferung
berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und
Arbeitskosten zu tragen.
- Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Kündigung des Vertrages zu verlangen.
- Haftung
- Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, erfolgt nicht. Dasselbe gilt für Schäden, die z.B. durch
ungünstige Lage der Fläche bedingt und vorhersehbar sind und dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis gegeben wurden.
- Für Schäden am Flächenzubehör, wie z.B. Vasen, Tonschalen, Glas etc. wird von dem Auftragnehmer keine Haftung
übernommen. Änderungen der Flächen, insbesondere das Absinken der Erde oder das Umstürzen von Mauerwerk, führen in keinem Fall zu Gewährleistungsansprüchen, ebenso nicht Schäden an Einfassungen, die
sich während der Pflege ergeben, soweit die Schäden nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, seiner Stellvertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind;
gleiches gilt dann, wenn schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde und der Schaden darauf beruht.
- Eigentumsvorbehalt
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Pflanzen und verwendeten Materialien bis zum Eingang der Zahlungen
aus dem erteilten Auftrag vor. Bei Eigentumserwerb des Auftraggebers durch Einbau oder Vermischung erhält der Auftragnehmer Miteigentum bis zur vollständigen Zahlung. Wird trotz einer nach Fälligkeit
erfolgten Mahnung nicht bezahlt, so können die gelieferten und eingepflanzten Pflanzen und eingebaute Materialien entfernt und zum Zeitwert zurückgenommen werden.
- Kündigung
- Pflegeaufträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, falls sie nicht spätestens mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf
der Vertragszeit schriftlich gekündigt werden.
- Die Kündigung seitens des Auftraggebers hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
- Gerichtsstand
- Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Sitz
des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. In diesem Fall kann der Auftragnehmer den Auftraggeber aber auch an dem gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.
- Sonstige Bestimmungen
- Der Auftraggeber hat während des bestehenden Vertrages mit dem Auftragnehmer diesem eine eventuelle Änderung seiner
Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Alle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§
36 VSBG): Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Stand: 10.04.2019